FÜR UNS WOHLFÜHLSERVICE.
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen.
Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Immobilienbewertung
Energieausweis
Exposeerstellung
Besichtigungen
für Käufer/Verkäufer
Finanzierungscheck
für Käufer/Verkäufer
Kaufvertrags-/Notarvorbereitung
für Käufer/Verkäufer
Übergabe
für Käufer/Verkäufer
Die Vorlage eines Energieausweises ist seit dem 01.05.2014 für den Verkäufer/Vermieter eine Pflicht. Ausnahmen sind hier denkmalgeschützte Gebäude und Ferienimmobilien
Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis
Hier werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes
zur Berechnung herangezogen und ist unabhängig vom Verbraucherverhalten. Nur über den Bedarfsausweis können Gebäude unterschiedlicher Typologie energetisch verglichen werden.
Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis
Hier werden die Energiekosten der letzten drei Jahre zur Berechnung herangezogen und somit lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist hierbei nicht möglich.